In Familien mit Kandidatinnen oder Kandidaten für die Aufnahmeprüfung 2023 dürfte die Nervosität langsam, aber sicher steigen. Dieses Jahr bringt zahlreiche Neuerungen hinsichtlich der Prüfungen – ein Überblick.
Daniel Hurtado
Alle Schülerinnen und Schüler an einer Thurgauer Kantonsschule haben sie in der einen oder anderen Form hinter sich bringen müssen: die Aufnahmeprüfung. Die Kantonsschule Kreuzlingen bildet hier keine Ausnahme, da erzähle ich wohl niemandem etwas Neues. Wie gewohnt finden die Prüfungen auch 2023 im März statt. Soweit das Altbekannte. Abgesehen davon wird sich 2023 allerdings in Bezug auf die Aufnahmeprüfung so manches ändern.
Schriftliche Prüfungen
Die augenfälligste Neuerung: Die schriftliche Prüfung muss nur noch in den Fächern Deutsch und Mathematik abgelegt werden, nicht länger auch in Französisch. Für die schriftliche Prüfungsnote zählen die beiden Fächern neu zu je 50 Prozent.
Sowohl in Deutsch als auch in Mathematik besteht die Prüfung aus zwei Teilen, jeweils von einer Pause zum Durchatmen getrennt. In Deutsch wird zunächst eine Sprachprüfung von 40 Minuten abgelegt, danach stehen 75 Minuten für eine Schreibaufgabe auf dem Programm. In Mathematik haben die Prüflinge jeweils 45 Minuten zur Verfügung zum Lösen von Aufgaben mit beziehungsweise ohne Taschenrechner.
Empfehlung mitentscheidend
Viele Kandidatinnen und Kandidaten sind nach der Prüfung nicht minder angespannt als davor: «Hat es gereicht?» Auch bei der Beantwortung dieser entscheidenden Frage gibt es 2023 Neuerungen. Was jedoch nach wie vor gilt: Wer in der schriftlichen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens 4.0 erreicht, hat die Prüfung bestanden.
Neue Bestimmungen gibt es bei Kandidatinnen und Kandidaten, die in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittsnote von weniger als 4.0 erreicht haben. Hier werden die Empfehlungen der Sekundarschule berücksichtigt. Aufgenommen werden auch Kandidatinnen und Kandidaten mit
- Empfehlung A und einem ungerundeten Notendurchschnitt in der schriftlichen Prüfung von mindestens 3.7
- Empfehlung B und einem ungerundeten Notendurchschnitt in der schriftlichen Prüfung von mindestens 3.8 oder
- Empfehlung C und einem ungerundeten Notendurchschnitt in der schriftlichen Prüfung von mindestens 3.9
Zweite Chance dank Französisch
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, aber trotzdem einen ungerundeten Notendurchschnitt von mindestens 3.5 erreichen konnte, erhält wie bisher eine zweite Chance an der mündlichen Aufnahmeprüfung. Hier kommt Französisch wieder ins Spiel: Ab 2023 wird die mündliche Prüfung nur noch in dieser Sprache abgelegt (nicht länger auch in Deutsch und Mathematik). Spätestens nach der 15 Minuten dauernden mündlichen Prüfung hat auch für die letzten Kandidatinnen und Kandidaten das Zittern ein Ende: Alle wissen nun, ob es «gereicht» hat.
Keine Probezeit wie bisher
Eigentlich war bisher an dieser Stelle das Bangen nach der Aufnahmeprüfung noch nicht gänzlich zu Ende, wartete doch an der Kantonsschule die Probezeit auf die Erstklässlerinnen und Erstklässler. Glücklicherweise bringen die Neuerungen des Jahres 2023 in diesem Punkt eine Entlastung: Wer im Sommer 2023 in die Kantonsschule eintritt, hat keine Probezeit mehr zu überstehen, darf aber im ersten Semester nicht mehr als vier ungenügende Noten erzielen.
Viel Neues also! Etwas allerdings bleibt bei allen Veränderungen gleich: Die exakten Bestimmungen zur Aufnahmeprüfung, beispielsweise die fachlichen Anforderungen, konsultieren Sie auf unserer Homepage und im Wegweiser des Amts für Mittel- und Hochschulen.